Balkonkraftwerk im Mietshaus: Rechte, Pflichten & Genehmigungen

Balkonkraftwerk im Mietshaus: Rechte, Pflichten & Genehmigungen

Ein Balkonkraftwerk kann auch in einer Mietwohnung eine tolle Möglichkeit sein, Stromkosten zu senken und erneuerbare Energie zu nutzen. Doch als Mieter stellt sich oft die Frage: Darf ich einfach ein Balkonkraftwerk installieren, oder brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter? In diesem Beitrag klären wir, welche Rechte und Pflichten du hast und worauf du achten musst.

1. Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?

Grundsätzlich gibt es kein generelles Verbot für Balkonkraftwerke in Mietwohnungen. Allerdings müssen bestimmte rechtliche Aspekte beachtet werden:

✔ Innerhalb der Mietwohnung kannst du ein Balkonkraftwerk anschließen, ohne den Vermieter zu fragen.

✔ Auf dem Balkon oder an der Fassade kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Das liegt daran, dass Balkone und Fassaden zum Gemeinschaftseigentum zählen. Veränderungen an diesen Teilen des Gebäudes dürfen nicht einfach ohne Zustimmung vorgenommen werden.

💡 Kurz gesagt:

• Balkonkraftwerk auf dem Boden des Balkons? → In der Regel erlaubt

• Befestigung am Balkongeländer oder der Fassade? → Oft genehmigungspflichtig

 

2. Brauche ich die Zustimmung des Vermieters?

Ob du den Vermieter um Erlaubnis fragen musst, hängt von der Art der Montage ab:

✅ Erlaubnis meist nicht erforderlich:

• Balkonkraftwerk steht frei auf dem Balkon (z. B. auf einem Ständer).

• Es wird keine bauliche Veränderung vorgenommen.

❌ Erlaubnis erforderlich:

• Das Balkonkraftwerk wird am Balkongeländer befestigt.

• Es gibt optische Veränderungen an der Fassade.

• Bohrungen in Wände oder Geländer sind notwendig.

Tipp:

Um Probleme zu vermeiden, solltest du deinen Vermieter immer vorher informieren und um schriftliche Erlaubnis bitten, wenn du das Balkonkraftwerk am Geländer befestigen willst.

 

3. Was sagt das Mietrecht?

Laut § 535 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darf der Vermieter bauliche Veränderungen am Gebäude untersagen. Allerdings gibt es auch das Recht auf Eigenstromerzeugung. Das bedeutet: Solange keine wesentlichen Veränderungen an der Mietsache erfolgen, kann der Vermieter es schwer verbieten.

Gerichtsurteile dazu gibt es bislang wenige. In einigen Fällen wurde Mietern erlaubt, ein Balkonkraftwerk zu betreiben, wenn es sich problemlos wieder entfernen lässt.

💡 Tipp: Falls dein Vermieter skeptisch ist, kannst du anbieten:

• Keine festen Bohrungen vorzunehmen.

• Ein optisch unauffälliges Modell zu wählen.

• Eine Rückbauverpflichtung zu unterschreiben (bei Auszug entfernen)


4. Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, auch als Mieter musst du dein Balkonkraftwerk anmelden!

1️⃣ Anmeldung beim Netzbetreiber

• In Deutschland sind bis zu 800 Watt Einspeisung erlaubt.

• Die Anmeldung erfolgt meist online beim Netzbetreiber.

• Manche Netzbetreiber verlangen eine Wieland-Steckdose (statt Schuko).


2️⃣ Eintrag ins Marktstammdatenregister

• Pflicht für alle Photovoltaikanlagen in Deutschland.

• Kostenlos und einfach online auf www.marktstammdatenregister.de.

 

💡 Tipp: Viele Netzbetreiber haben eine unkomplizierte Anmeldung für Balkonkraftwerke. Falls du unsicher bist, frage einfach nach.

 

5. Wer haftet bei Schäden oder Unfällen?

Ein Balkonkraftwerk ist grundsätzlich sicher, aber es gibt einige Haftungsfragen, die du beachten solltest:

✅ Haftung für Schäden an der Mietwohnung

• Falls durch die Montage (z. B. Bohrungen) Schäden am Gebäude entstehen, bist du als Mieter verantwortlich.

• Falls das Balkonkraftwerk herunterfällt und Personen oder Autos beschädigt, kann das problematisch werden.

✅ Versicherungsschutz prüfen

• Privathaftpflichtversicherung: Sollte mögliche Schäden durch herabfallende Module abdecken – prüfe das Kleingedruckte.

• Hausratversicherung: Manche Tarife decken auch PV-Anlagen mit ab.

💡 Tipp: Falls du dein Balkonkraftwerk am Geländer befestigst, nutze stabile Halterungen und sichere es zusätzlich gegen Windlasten.

 

6. Fazit: Balkonkraftwerk als Mieter – erlaubt, aber mit Regeln


✔ Ja, du darfst ein Balkonkraftwerk betreiben, solange du nichts fest am Gebäude montierst.

✔ Ja, du musst es anmelden, sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister.

✔ Ja, du solltest deinen Vermieter informieren, vor allem bei einer Befestigung am Geländer.

❌ Nein, du darfst keine baulichen Veränderungen ohne Genehmigung vornehmen.


Unsere Empfehlung:

✅ Vorher mit dem Vermieter sprechen – am besten schriftlich!

✅ Steckfertige Lösung ohne feste Montage wählen – reduziert Konflikte.

✅ Versicherungsschutz prüfen – für den Fall der Fälle.


Mit diesen Tipps kannst du dein Balkonkraftwerk als Mieter sorgenfrei betreiben und von günstigem Solarstrom profitieren!